Wie oft darf ich Grillen?

Ich suche nun schon eine Weile danach? Gab es nicht einmal ein Gesetzt was sagte, man darf maximal dreimal im Jahr grillen? Also auf dem Balkon um ddie Nachbarn nicht zu nerven?

Wo steht das denn geschrieben?

Steht ja eindeutig da, dass ich genau nach dieser Lösung suche! Ich habe es jedoch nicht gefunden gehabt!

Was ich jedoch gefunden habe:

„Auch hier gibt es allgemeine Vorschriften. Im Wesentlichen ist dies § 906 BGB, der bedauerlicherweise jedoch wenig konkret ist und ein hohes Maß an Auslegungsspielraum zulässt. Nach dieser Vorschrift kann ein Grundstückseigentümer die Zuführung von beispielsweise Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Geräuschen, Erschütterungen etc. von einem anderen Grundstück insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Im konkreten Fall kann hier ein Blick in das Bundesemissionsschutzgesetz helfen. Die hier oder auch in anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- und Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.“

Quelle: Nachbarrecht.com

Geschrieben wurde der Text von einer Anwältin aus Leipzig (Rechtsanwalt Anke Knauf).

Daraus resultiert für mich, dass der Text einer Überprüfung stand hält und ich kann dem Fazit glauben schenken:

„Das gelegentliche und zeitlich begrenze Grillen meines Nachbarn werde ich als Grundstückseigentümer wohl zu dulden haben; ebenso wie Kinderlachen oder gelegentliche nächtliche Feierlichkeiten ohne laute Musik.“

Das mit den „nur dreimal im Jahr“ scheint somit ein Mythos zu sein!

Meistens sind 's eher Hausordnungen die einen hier beschränken. Aber die sind kein „Gesetz“, eher Richtlinien um das Zusammenleben halbwegs friedlich zu regeln.

Also soweit ich weiß, darf man grillen sofern es keine NAchbarn oder sonst jemanden belästigt und in einem „normalen Rahmen“ bleibt. Ich denke das mit den festen Zahlen pro Monat ist immer eher ien Gerücht und gesetzlich niergendwo festgehalten.

Holzkohlegrill auf dem Balkon darf auf jeden Fall nicht sein!
Was den Grillgeruch angeht - nur wenn dieser nicht schlimmer ist als der normale Kochgeruch!
Der Mietvertrag darf kein Verbot enthalten!

Quellen:

merkur-online.de/aktuelles/w … 84690.html

recht-gehabt.de/ratgeber/mei … illen.html

refrago.de/Darf_man_auf_dem_ … age97.html

Im Prinzip biste von deinen Nachbarn abhängig, wenn die sich nicht beschweren haste auch kein Problem, also gerne immer mal mit einladen :wink:

„Auf jeden Fall“ stimmt aber nur, wenn es mietvertraglich ausgeschlossen ist (inkl. Hausordnung), ansonsten ist das eine Frage von Kulanz, nachbarschaftlicher Güte und netter Kommunikation. Hier bei uns in Würzburg ist es zwar wie überall recht eingeschränkt, aber solange nirgends Müll hinterlassen wird und niemand belästig wird… Auf dem Balkon ist das Grillen dem Grund erlaubt, der Rauch darf nur nicht zum Nachbarn (wenn man das schafft, no problem!)

wuerzburgerleben.de/2015/05/ … s-erlaubt/

Gibt verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema … dadurch auch verschiedene Auflagen, wenn das Grillen auch auf dem Balkon erlaubt ist. Mit dem dreimal (oder waren es doch fünfmal) Grillen im Jahr stimmt… man muss zudem auf die allgemeinen Ruhezeiten achten.

Generell würde ich zusehen, auf dem Balkon nicht mit Kohlegrill zu werkeln. Lieber Elektrogrill oder Gasgrill - bei diesen Modellen ist die Geruchsbelästigung geringer. Bei Gasgrill kann ich das bestätigen. Grillen auf Kohle sollte dann eher der freien Natur vorbehalten sein.